ZEV: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Was ist ein ZEV? Voraussetzungen, Kosten, Abrechnung, Vertrag und Vorteile des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch in der Schweiz. Praktischer Leitfaden.

ZEV steht für Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Mehrere Verbraucher auf demselben Grundstück oder in einem zusammenhängenden Areal teilen sich den Solarstrom einer gemeinsamen Photovoltaikanlage. Der Strom fliesst direkt vom Dach zu den Teilnehmern, ohne Umweg über das öffentliche Netz. Was nicht selbst verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und vergütet.

Ein ZEV ist besonders interessant für Mehrfamilienhäuser, Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften und gemischt genutzte Areale. Seit 2025 ist zusätzlich ein virtueller ZEV (vZEV) möglich. Dabei können die Anschlussleitungen und die elektrische Infrastruktur am Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch genutzt werden; die Teilnehmenden müssen deshalb nicht zwingend am selben physischen Hausanschluss liegen. Die Conversio Energie plant und installiert Solaranlagen und Gewerbespeicher für ZEV-Projekte in der gesamten Schweiz.

Wie funktioniert ein ZEV?

In einem ZEV tritt ein Grundeigentümer oder eine Grundeigentümer-Gemeinschaft als interner Stromversorger auf. Die Teilnehmer kaufen den Solarstrom direkt vom ZEV-Betreiber, nicht vom Energieversorger (EVU). Nur der Reststrom, der nicht durch die Solaranlage gedeckt wird, kommt weiterhin vom EVU.

Der ZEV hat nach aussen einen einzigen Netzanschlusspunkt zum Verteilnetzbetreiber (VNB). Intern wird der Verbrauch der einzelnen Teilnehmer über separate Zähler erfasst und abgerechnet.

Das Prinzip:

Solaranlage produziert Strom. Teilnehmer verbrauchen den Strom direkt. Überschuss wird ins Netz eingespeist und vergütet. Reststrom wird vom EVU bezogen. Der ZEV-Betreiber rechnet intern mit den Teilnehmern ab.

ZEV, virtueller ZEV und LEG: die Unterschiede

ModellTeilnehmerNetzanschlussSeit
ZEV (klassisch)Auf demselben Grundstück oder zusammenhängendem ArealEin gemeinsamer Netzanschlusspunkt2018
Virtueller ZEV (vZEV)Anschlussleitungen, die am selben Punkt an das öffentliche Netz angebunden sind; die konkrete Eignung ist mit dem VNB zu klärenMehrere Messpunkte möglich; die Messwerte werden vom VNB zu einem virtuellen Messpunkt des ZEV zusammengeführt
LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft)Innerhalb derselben politischen Gemeinde, im Gebiet desselben VNB und auf derselben Netzebene; weitere gesetzliche Voraussetzungen geltenNutzung des öffentlichen Verteilnetzes mit reduziertem Netznutzungstarif für LEG-intern ausgetauschte Elektrizitätseit 1. Januar 2026 (revidierte Bestimmungen des Stromversorgungsgesetzes)

Der klassische ZEV war die Standardlösung für den gemeinsamen Eigenverbrauch. Der virtuelle ZEV und die LEG erhöhen die Flexibilität und ermöglichen oft eine noch kostengünstigere Nutzung von lokal produziertem Solarstrom.

Virtueller ZEV: was ist neu seit 2025?

Seit 2025 können ZEV auch virtuell gebildet werden. Dafür dürfen Anschlussleitungen auf der Spannungsebene unter 1 kV und die elektrische Infrastruktur am Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch genutzt werden. Entscheidend ist die konkrete Netztopologie; ein beliebiger Zusammenschluss innerhalb des gesamten VNB-Gebiets ist nicht möglich.

Beim vZEV werden mehrere bestehende Messpunkte des VNB rechnerisch zu einem virtuellen Messpunkt zusammengeführt. Gegenüber dem VNB gilt der Zusammenschluss wie beim klassischen ZEV als ein Kunde; die interne Abrechnung erfolgt innerhalb des ZEV.

Für den innerhalb des vZEV zeitgleich selbst verbrauchten, eigenerzeugten Strom fallen wie beim klassischen ZEV keine Netznutzungsentgelte und entsprechenden Abgaben an. Kosten können jedoch insbesondere für Messung, Datenbereitstellung und Dienstleistungen des VNB entstehen.

Die technische und administrative Umsetzung des virtuellen ZEV ist je nach Netzgebiet unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Conversio Energie empfiehlt, die Verfügbarkeit beim lokalen VNB abzuklären, bevor ein virtueller ZEV geplant wird.

Voraussetzungen für einen ZEV

  • Mindestens eine Solaranlage auf dem Grundstück oder Areal, die Strom produziert.
  • Alle Teilnehmer müssen auf demselben Grundstück oder einem zusammenhängenden Areal liegen (beim klassischen ZEV). Beim virtuellen ZEV müssen die gesetzlichen Anforderungen an die gemeinsame Nutzung der Anschlussleitungen beziehungsweise der Infrastruktur am Netzanschlusspunkt erfüllt sein; die konkrete Eignung bestätigt der zuständige VNB.
  • Ein ZEV-Vertrag zwischen den Teilnehmern regelt die Rechte und Pflichten (Beitritt, Austritt, Strompreis, Abrechnung).
  • Bei Stockwerkeigentum muss die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft dem ZEV zustimmen. Welches Quorum erforderlich ist, richtet sich insbesondere nach dem Zivilgesetzbuch, der Art der Massnahme und dem Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
  • Beim klassischen ZEV ist eine interne Verbrauchsmessung erforderlich. Beim vZEV können bestehende intelligente Messsysteme des VNB genutzt werden; die konkrete Messlösung ist mit dem VNB festzulegen.
  • Der ZEV beziehungsweise vZEV ist frühzeitig beim zuständigen VNB anzumelden. Messkonzept, technische Voraussetzungen, Fristen und erforderliche Unterlagen richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen VNB.

ZEV-Abrechnung: wie wird der Strom verrechnet?

Die Abrechnung ist der komplexeste Teil eines ZEV. Der ZEV-Betreiber kauft den gesamten Strom (Solar und Netzstrom) und verkauft ihn intern an die Teilnehmer. Dabei gelten folgende Grundsätze:

Für Miet- und Pachtverhältnisse gelten die Preis- und Abrechnungsvorgaben der Energieverordnung. Bei der Pauschalmethode dürfen für intern produzierte Elektrizität einschliesslich der vorgesehenen internen Kosten grundsätzlich höchstens 80 % des vergleichbaren externen Standardstromprodukts verrechnet werden; alternativ ist eine Abrechnung nach den effektiven Kosten unter den gesetzlichen Vorgaben möglich. Der ZEV-Betreiber legt den internen Tarif fest und rechnet monatlich oder vierteljährlich ab. Die Abrechnung basiert auf Zählerständen der internen Zähler. Für die Abrechnung gibt es spezialisierte Software und Dienstleister (z.B. CKW ZEV-Abrechnungsmanager, Smart-me, Exnaton).

Die Conversio Energie unterstützt bei der Auswahl und Einrichtung der Zählerinfrastruktur und berät zur geeigneten Abrechnungslösung.

Abrechnungsbeispiel für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen:

Solaranlage15 kWp, Jahresertrag ca. 13'500 kWh
Gesamtverbrauch 6 WohnungenCa. 24'000 kWh/Jahr
Eigenverbrauch (ohne Speicher)Ca. 45 % = 6'075 kWh
Eingespeist ins NetzCa. 7'425 kWh
Reststrom vom EVUCa. 17'925 kWh
Interner Strompreis (ZEV)22 Rp./kWh (unter EVU-Tarif von 29 Rp./kWh)
Rückliefervergütung8 Rp./kWh

In diesem Beispiel spart jede Wohnung ca. 7 Rappen pro kWh Solarstrom gegenüber dem EVU-Tarif. Bei einem durchschnittlichen Solarstromanteil von ca. 1'000 kWh pro Wohnung und Jahr sind das rund 70 CHF Ersparnis pro Wohnung. Der ZEV-Betreiber erzielt Einnahmen aus dem internen Verkauf und der Rückliefervergütung, die die Investition in die Solaranlage amortisieren.

Wie wird der Strompreis im ZEV festgelegt?

Der ZEV-Betreiber legt den internen Strompreis fest. Bei Miet- und Pachtverhältnissen ist die Preisbildung gesetzlich geregelt. Möglich sind insbesondere die Pauschalmethode nach Energieverordnung oder eine Abrechnung der effektiven Kosten unter Beachtung der gesetzlichen Höchstpreis- und Transparenzvorgaben. Bei anderen Teilnehmerverhältnissen ist die konkrete vertragliche Ausgestaltung zu berücksichtigen.

Der ZEV-Betreiber hat dabei zwei Kalkulationsansätze:

Kostenbasiert:

Der interne Preis wird aus den tatsächlichen Gestehungskosten des Solarstroms berechnet (Investition, Wartung, Verwaltung, geteilt durch den erwarteten Ertrag über die Lebensdauer). Dieses Modell ist transparent und fair, erfordert aber eine sorgfältige Kalkulation.

Marktbasiert:

Der interne Preis orientiert sich am Tarif des vergleichbaren externen Standardstromprodukts abzüglich eines Rabatts. Bei Miet- und Pachtverhältnissen ist dabei die Obergrenze nach Energieverordnung einzuhalten. Eine Orientierung am Vergleichstarif kann die Kommunikation vereinfachen; die konkrete Preisgestaltung muss jedoch die anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben einhalten.

Welche Abrechnungsmethode zulässig und zweckmässig ist, hängt insbesondere von der Teilnehmerstruktur ab. Bei Miet- und Pachtverhältnissen sind die Vorgaben der Energieverordnung einzuhalten und die Abrechnungsgrundlagen schriftlich festzuhalten.

Was kostet ein ZEV?

Die Kosten für die Gründung eines ZEV setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:

PositionTypische KostenBemerkung
SolaranlageAbhängig von GrösseHauptinvestition
Batteriespeicher (optional)CHF 5'000 bis 14'000Erhöht den Eigenverbrauch im ZEV
Interne ZählerCHF 300 bis 600 pro TeilnehmerBeim klassischen ZEV für die Verbrauchserfassung jedes Teilnehmers
AbrechnungssoftwareCHF 5 bis 15 pro Teilnehmer/MonatOder einmalige Lizenzkosten je nach Anbieter
ZEV-Vertrag (Rechtsberatung)CHF 500 bis 2'000Einmalig. Empfohlen bei Stockwerkeigentum
Anmeldung beim VNBJe nach VNB unterschiedlichBeim vZEV können Kosten für Messung und Datenbereitstellung anfallen

Die Investition in die Solaranlage selbst ist der grösste Posten. Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber Solaranlage Kosten Schweiz. Die Einmalvergütung gilt auch für ZEV-Anlagen.

Vorteile und Nachteile eines ZEV

VorteileNachteile
Höherer Eigenverbrauchsanteil durch mehr Verbraucher.
In der Regel tieferer Strompreis für Teilnehmende als beim reinen Netzbezug.
Solarstrom wird direkt genutzt, nicht über den Umweg der Netzeinspeisung.
Teilnehmer ohne eigenes Dach (z.B. Mieter) erhalten Zugang zu Solarstrom.
Kann die Attraktivität der Immobilie erhöhen.
Beitrag zur Energiewende auf Gebäudeebene.
Administrativer Aufwand für Abrechnung und Verwaltung.
Bei Stockwerkeigentum ist die Zustimmung der Gemeinschaft erforderlich.
Teilnahme und Austritt richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den vertraglichen Regelungen des jeweiligen ZEV.
Der ZEV-Betreiber übernimmt die Verantwortung für Abrechnung, Wartung und Verwaltung.
Anfangsinvestition ist höher als eine reine Eigenverbrauchsanlage ohne ZEV.

ZEV im Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum ist eine der häufigsten Anwendungen für einen ZEV. Die Solaranlage wird auf dem gemeinsamen Dach installiert und der Strom an die einzelnen Wohnungseigentümer verteilt.

Die Gründung eines ZEV im Stockwerkeigentum erfordert einen Beschluss der Stockwerkeigentümer-Versammlung. Das erforderliche Quorum richtet sich insbesondere nach dem Zivilgesetzbuch, der rechtlichen Einordnung der Massnahme und dem Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Der ZEV-Vertrag wird als Bestandteil der Verwaltungsordnung aufgenommen.

Für Mieter in einem ZEV gilt: Der Vermieter kann den Anschluss an den ZEV im Mietvertrag regeln. Für Miet- und Pachtverhältnisse gelten besondere gesetzliche Teilnahme-, Preis- und Schutzbestimmungen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Mietpartei teilnimmt oder austreten kann, ist anhand der konkreten Ausgangslage und der geltenden Regelungen zu beurteilen.

ZEV gründen: der Ablauf

1. Machbarkeitsprüfung

Ist das Gebäude oder Areal geeignet? Wie gross ist die verfügbare Dachfläche? Wie viele Teilnehmer gibt es? Wie hoch ist der Gesamtverbrauch?

2. Planung der Solaranlage

Dimensionierung der Solaranlage auf Basis des Gesamtverbrauchs aller Teilnehmer. Optional: Batteriespeicher für höheren Eigenverbrauch.

3. ZEV-Vertrag erstellen

Der Vertrag ist das zentrale Dokument des ZEV und regelt sämtliche Rechte und Pflichten. Folgende Punkte müssen enthalten sein:

  • Teilnehmerkreis: Wer ist Teil des ZEV, wie treten neue Teilnehmer bei?
  • Austrittsregelung: Unter welchen Bedingungen und mit welcher Frist können Teilnehmer den ZEV verlassen?
  • Interner Strompreis: Wie wird der Preis berechnet, wie oft wird er angepasst?
  • Abrechnungsmodell: Monatlich oder vierteljährlich, welche Software wird verwendet?
  • Kostenverteilung: Wer trägt die Kosten für Wartung, Reparatur und Verwaltung der Solaranlage?
  • Betreiberverantwortung: Wer ist der ZEV-Betreiber und welche Aufgaben übernimmt er?
  • Laufzeit und Kündigung: Wie lange gilt der Vertrag, wie wird er verlängert oder aufgelöst?

Musterverträge sind bei Swissolar und EnergieSchweiz verfügbar. Bei Stockwerkeigentum oder komplexeren Konstellationen empfiehlt sich eine juristische Beratung.

4. Zählerinfrastruktur installieren

Beim klassischen ZEV die internen Zähler für alle Teilnehmenden installieren. Beim vZEV mit dem VNB klären, welche bestehenden intelligenten Messsysteme genutzt werden können. Smart-Meter-Lösungen ermöglichen eine automatisierte Ablesung und Abrechnung.

5. Anmeldung beim VNB

Den ZEV beziehungsweise vZEV frühzeitig beim zuständigen Verteilnetzbetreiber anmelden und Messkonzept, technische Voraussetzungen, Fristen und erforderliche Unterlagen abstimmen.

6. Inbetriebnahme und Pronovo-Antrag

Das Fördergesuch ist abhängig von Anlagengrösse und Fördermodell gemäss den jeweils geltenden Pronovo-Vorgaben vor oder nach der Realisierung einzureichen.

Wann lohnt sich ein ZEV? Wirtschaftliche Einschätzung

Ein ZEV lohnt sich wirtschaftlich umso mehr, je grösser die Differenz zwischen dem internen Solarstrompreis und dem EVU-Tarif ist, und je höher der Eigenverbrauchsanteil innerhalb des ZEV.

Rechenbeispiel: Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen

Solaranlage20 kWp Aufdach
Investition nach EIV und SteuerabzugCa. 32'000 CHF
JahresertragCa. 18'000 kWh
Eigenverbrauch im ZEV (50 %)Ca. 9'000 kWh
Einspeisung (50 %)Ca. 9'000 kWh
Interner Strompreis22 Rp./kWh
EVU-Vergleichstarif29 Rp./kWh
Rückliefervergütung8 Rp./kWh

Jährliche Einnahmen und Einsparungen:

Interner Verkauf (9'000 kWh x 22 Rp.)1'980 CHF
Rückliefervergütung (9'000 kWh x 8 Rp.)720 CHF
Jährliche Einnahmen total2'700 CHF
Abzüglich laufende Kosten (1 %)320 CHF
Netto-Ertrag pro Jahr2'380 CHF
AmortisationCa. 13 bis 14 Jahre

Gleichzeitig sparen die 8 Wohnungen gemeinsam ca. 630 CHF pro Jahr gegenüber dem reinen EVU-Bezug (Differenz von 7 Rp./kWh auf 9'000 kWh Eigenverbrauch). Die Anlage wird in der Regel deutlich länger genutzt als bis zum Break-even; laufende Betriebs-, Wartungs- und allfällige Ersatzkosten gehören dennoch in eine vollständige Rechnung.

Faktoren, die die Wirtschaftlichkeit verbessern: Mehr Teilnehmer mit unterschiedlichen Verbrauchsprofilen (tagsüber und abends). Ein Batteriespeicher, der den Eigenverbrauch je nach Dimensionierung und Lastprofil weiter erhöht. Kombination mit Wärmepumpen oder E-Ladestationen, die den Tagesverbrauch steigern. Hoher lokaler EVU-Tarif (je teurer der Netzstrom, desto attraktiver der ZEV).

Häufige Fragen zum ZEV

Was ist ein ZEV?

ZEV steht für Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Mehrere Verbraucher auf demselben Grundstück oder Areal teilen sich den Solarstrom einer gemeinsamen Photovoltaikanlage und kaufen den Strom direkt vom ZEV-Betreiber statt vom Energieversorger.

Was ist der Unterschied zwischen ZEV und virtuellem ZEV?

Beim klassischen ZEV müssen alle Teilnehmer auf demselben Grundstück oder zusammenhängenden Areal liegen und teilen sich einen Netzanschlusspunkt. Beim virtuellen ZEV (seit 2025) können mehrere Messpunkte genutzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen an die Anschlussleitungen und die Infrastruktur am Netzanschlusspunkt erfüllt sind. Der VNB führt die Messwerte zu einem virtuellen Messpunkt zusammen.

Lohnt sich ein ZEV?

Das hängt vom Einzelfall ab. Mehrere Verbraucher mit unterschiedlichen Lastprofilen können den Eigenverbrauchsanteil deutlich erhöhen; entscheidend sind zudem Investitionskosten, interner Strompreis, Mess- und Abrechnungskosten sowie die Rückliefervergütung. Je mehr Teilnehmer und je vielfältiger die Verbrauchsprofile (z.B. tagsüber arbeitende und tagsüber anwesende Bewohner), desto besser sind in der Regel die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen ZEV.

Was kostet die Gründung eines ZEV?

Die Hauptkosten sind die Solaranlage selbst. Zusätzlich entstehen Kosten für die Messung (beim klassischen ZEV etwa interne Zähler für CHF 300 bis 600 pro Teilnehmer), für Abrechnungssoftware und optional für eine Rechtsberatung zum ZEV-Vertrag. Die laufenden Kosten für Abrechnung und Verwaltung liegen bei CHF 5 bis 15 pro Teilnehmer und Monat.

Kann ich als Mieter an einem ZEV teilnehmen?

Ja. Mieter können am ZEV teilnehmen, wenn der Vermieter einen ZEV gegründet hat. Für Miet- und Pachtverhältnisse gelten besondere gesetzliche Regeln zu Teilnahme, Abrechnung und Preisgestaltung; eine pauschale Aussage zur Freiwilligkeit oder Preisobergrenze ist daher nicht für jede Konstellation zutreffend. Die Regelung wird im Mietvertrag festgehalten.

Brauche ich einen Speicher im ZEV?

Nicht zwingend. Ein ZEV mit vielen Teilnehmern und vielfältigen Verbrauchsprofilen erreicht oft schon ohne Speicher einen deutlich höheren Eigenverbrauchsanteil als ein einzelner Haushalt; wie hoch er ausfällt, hängt von Anlagengrösse und Lastprofilen ab. Ein Batteriespeicher erhöht den Anteil weiter und kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn die Rückliefervergütung in Ihrer Region tief ist.

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