Einmalvergütung für Photovoltaik in der Schweiz
Einmalvergütung, Fördermodelle und Antragstellung für Solaranlagen in der Schweiz.
Der Bund fördert den Bau von Solaranlagen in der Schweiz mit einer einmaligen Zahlung pro installierter Leistung: der Einmalvergütung (EIV). Für eine typische Einfamilienhaus-Anlage mit 10 kWp erhalten Sie rund 3'600 CHF zurück. Das deckt bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Zusammen mit dem kantonalen Steuerabzug sinken die effektiven Kosten einer Solaranlage erheblich.
Dieser Ratgeber erklärt, wie die Einmalvergütung berechnet wird, welche Kategorien es gibt, wie der Antrag bei Pronovo funktioniert und welche weiteren Fördermöglichkeiten bestehen.
Was ist die Einmalvergütung?
Die Einmalvergütung ist das Hauptförderinstrument des Bundes für Photovoltaikanlagen. Sie ersetzt das frühere Einspeisevergütungssystem (KEV), das keine neuen Anlagen mehr aufnimmt. Die Auszahlung erfolgt einmalig nach Inbetriebnahme der Anlage über die Pronovo AG, die offizielle Abwicklungsstelle des Bundes.
Die Vergütung besteht aus Pauschalbeträgen pro kWp installierter Leistung, die nach Leistungsstufen gestaffelt sind. Der maximale Fördersatz beträgt 30 Prozent der Investitionskosten vergleichbarer Referenzanlagen.
KLEIV, GREIV und HEIV: die drei Förderkategorien
| Kategorie | Anlagengrösse | Besonderheit |
|---|---|---|
| KLEIV (kleine Einmalvergütung) | 2 bis 99,9 kW | Für Einfamilienhäuser und kleine Gewerbeanlagen. Antrag nach Inbetriebnahme. Auszahlung ca. 3 Monate nach Einreichung. |
| GREIV (grosse Einmalvergütung) | 100 kW bis 50 MW | Antrag kann vor Baubeginn gestellt werden. Pronovo stellt eine Grundsatzverfügung aus, die den Förderanspruch sichert. |
| HEIV (hohe Einmalvergütung) | 2 bis 149,9 kW, ohne Eigenverbrauch | Für Anlagen, die den gesamten Strom ins Netz einspeisen. Fördersatz bis zu 60 Prozent der Investitionskosten. |
Für die meisten privaten Hauseigentümer ist KLEIV die relevante Kategorie. Gewerbliche Anlagen über 100 kW fallen unter GREIV.
Aktuelle Tarife der Einmalvergütung (KLEIV)
Die Tarife werden regelmässig angepasst. Die folgenden Sätze gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. April 2025:
| Leistungsbereich | Tarif (angebaut/freistehend) | Tarif (integriert/Indach) |
|---|---|---|
| Bis 5 kWp | 340 CHF/kWp | Höherer Satz (ca. +10 %) |
| 5 bis 30 kWp | 340 CHF/kWp | Höherer Satz (ca. +10 %) |
| 30 bis 100 kWp | 300 CHF/kWp | Höherer Satz (ca. +10 %) |
| Ab 100 kWp (GREIV) | Separater Tarif | Neu: auch GREIV profitiert von Indach-Zuschlag |
Beispiel: Eine Aufdach-Anlage mit 10 kWp erhält bei einem Satz von 360 CHF/kWp eine Einmalvergütung von 3'600 CHF. Eine Indach-Anlage gleicher Grösse erhält einen höheren Betrag.
Neuerungen seit 2025
- Erhöhte Neigungswinkelboni: Stark geneigte integrierte Anlagen erhalten neu 400 CHF/kW (vorher 250 CHF/kW). Angebaute und freistehende Anlagen erhalten 200 CHF/kW (vorher 100 CHF/kW).
- Parkflächenbonus: Für grosse Anlagen (ab 100 kW) auf bisher unüberdachten Parkplatzarealen gibt es einen Bonus von 250 CHF/kW.
Wie funktioniert der Antrag bei Pronovo?
Die Anlage muss vollständig installiert und beim Verteilnetzbetreiber (VNB) angemeldet sein, bevor der Antrag gestellt werden kann. Mit der Erfassung im Pronovo-Portal können Sie jedoch bereits während der Bauphase beginnen.
Für den Antrag benötigen Sie: das Abnahmeprotokoll (Messprüfprotokoll SINA), einen Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug), Zahlungsinformationen und Fotos der fertigen Anlage.
Der Antrag wird online über das Kundenportal der Pronovo AG gestellt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme eingereicht werden.
Die Wartelisten sind abgeschafft. Die Auszahlung erfolgt rund drei Monate nach Einreichung des vollständigen Antrags.
Conversio übernimmt die komplette Förderabwicklung inklusive Vorbereitung und Einreichung der Antragsunterlagen. Die Photovoltaik-Installation und die Förderabwicklung kommen somit aus einer Hand.
Herkunftsnachweise (HKN)
Neben der Einmalvergütung können Betreiber von Solaranlagen in der Schweiz Herkunftsnachweise (HKN) für den produzierten Strom ausstellen lassen. HKN werden über das Herkunftsnachweissystem der Pronovo AG verwaltet und erbringen typischerweise 3 bis 5 Rappen pro kWh.
Für Anlagen in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft gelten besondere Regelungen zur HKN-Zuordnung. Conversio berät Sie hierzu gerne.
Steuerabzug als Liegenschaftsunterhalt
Sie können die Investition in eine Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude in allen Schweizer Kantonen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Abzugsfähig ist der Betrag nach Abzug der Einmalvergütung. Die Ersparnis liegt typischerweise bei 15 bis 25 Prozent der abzugsfähigen Investition.
Tipp: Prüfen Sie die Aufteilung auf zwei Steuerjahre zur steuerlichen Optimierung.
Rückliefervergütung für Strom
Überschüssiger Solarstrom wird vom lokalen Verteilnetzbetreiber vergütet (derzeit 5 bis 17 Rp./kWh). Seit 2026 gilt ein verbindlicher Mindestpreis basierend auf dem Referenzmarktpreis.
Ein Gewerbespeicher kann die Einspeisung reduzieren und den wirtschaftlich attraktiveren Eigenverbrauch erhöhen.
Bereit für Ihre Solaranlage mit maximaler Förderung?
Conversio Energie plant Ihre Solaranlage und übernimmt die komplette Förderabwicklung inklusive der Vorbereitung und Einreichung der Pronovo-Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Beratung anfordernHäufige Fragen zur Einmalvergütung
Wie hoch ist die Einmalvergütung für eine 10 kWp Anlage?
Bei einem Satz von 360 CHF/kWp erhalten Sie für eine angebaute/freistehende 10 kWp Anlage rund 3'600 CHF. Integrierte Anlagen (Indach) erhalten einen höheren Betrag. Den exakten Förderbetrag für Ihre Anlage können Sie mit dem Tarifrechner auf pronovo.ch berechnen.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Mit der Erfassung im Pronovo-Portal können Sie jedoch bereits während der Bauphase beginnen.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Die früheren Wartelisten gibt es nicht mehr. Nach Einreichung des vollständigen Antrags erfolgt die Auszahlung in rund drei Monaten.
Kann ich die Einmalvergütung mit dem Steuerabzug kombinieren?
Ja. Die Einmalvergütung wird zuerst von den Investitionskosten abgezogen. Der verbleibende Betrag kann als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beide Förderungen sind kumulierbar.
Erhalte ich die Einmalvergütung auch für eine gemietete Solaranlage?
Ja, aber der Antrag wird vom Eigentümer der Anlage gestellt. Bei Mietmodellen ist das der Vermieter der Anlage. Conversio berät Sie, welches Modell für Ihre Situation am besten geeignet ist.
