Einspeisevergütung und Rückliefertarif Schweiz: Was Sie für eingespeisten Solarstrom erhalten

Einspeisevergütung und Rückliefertarif in der Schweiz: was seit 2026 gesetzlich gilt, wie Sie Ihren Tarif finden und was das für Sie bedeutet.

Wer eine Stromrechnung mit einer unerwartet tiefen Gutschrift für eingespeisten Solarstrom erhält, sucht meist zuerst nach "Einspeisevergütung Schweiz" und wird dabei oft nicht schlauer.

Der Grund: Die klassische, staatlich fixierte Einspeisevergütung wurde 2009 eingeführt, nimmt aber seit einiger Zeit keine neuen Anlagen mehr auf. Für neue Anlagen gilt seit 1. Januar 2026 ein schweizweit harmonisierter gesetzlicher Vergütungsmechanismus, sofern sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine andere Vergütung einigen. Daneben können Netzbetreiber eigene vertragliche Vergütungsmodelle anbieten, weshalb sich die effektiv ausbezahlten Ansätze weiterhin unterscheiden können.

Wie der Rückliefertarif in der Schweiz seit 2026 geregelt ist

Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) war ein Bundesförderprogramm mit über die Vertragsdauer fixierten Sätzen, abgewickelt über die Pronovo AG. Für neue Photovoltaikanlagen ist dieses System geschlossen.

Gemäss Artikel 15 Energiegesetz besteht für die gesetzlich erfassten Anlagen eine Abnahme- und Vergütungspflicht. Seit 1. Januar 2026 gilt bei fehlender Einigung zwischen Netzbetreiber und Produzent ein schweizweit harmonisierter Preis, der sich nach dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung richtet. Für Anlagen unter 150 kW gelten zusätzlich gesetzliche Minimalvergütungen nach Energieverordnung.

Netzbetreiber und Produzent können eine abweichende Vergütung vereinbaren. Ohne solche Vereinbarung greift seit 2026 der gesetzliche Mechanismus; bei Anlagen unter 150 kW ist dabei die jeweils anwendbare Minimalvergütung zu berücksichtigen.

Wie Sie Ihren eigenen Rückliefertarif finden

Für die tatsächlich angebotene oder vereinbarte Vergütung sollten Sie die Rechnung beziehungsweise Website Ihres Verteilnetzbetreibers prüfen. Vergleichsplattformen wie pvtarif.ch von VESE können zusätzliche Orientierung bieten. Für den gesetzlichen Auffangmechanismus veröffentlicht das Bundesamt für Energie die massgebenden Referenz-Marktpreise.

Die konkrete Vergütung kann je nach vertraglichem Modell und gesetzlicher Abrechnung variieren. Der seit 2026 relevante Referenz-Marktpreis wird quartalsweise veröffentlicht; bei intelligenten Messsystemen können nach den geltenden Vorgaben zeitlich granularere Marktpreise relevant sein. Deshalb sollten Wirtschaftlichkeitsrechnungen mit aktuellen Tarif- und Vergütungsannahmen erstellt werden.

Einspeisevergütung und Einmalvergütung: zwei unterschiedliche Dinge

Neben dem laufenden Rückliefertarif für eingespeisten Strom gibt es in der Schweiz die Einmalvergütung (EIV), einen einmaligen Bundeszuschuss beim Bau der Photovoltaikanlage.

Die Instrumente sind klar zu unterscheiden: Die Einmalvergütung ist eine Investitionsförderung. Die Vergütung für eingespeisten Strom ist dagegen eine laufende Abnahmevergütung und keine Einmalförderung; ihre Höhe kann sich während der Nutzungsdauer verändern.

Mehr zur Einmalvergütung und den Kategorien KLEIV, GREIV und HEIV zeigt der Ratgeber zu Einmalvergütung Schweiz.

Wie sich der Rückliefertarif über die Zeit verändert

Seit 2026 ist der Referenz-Marktpreis Bestandteil des schweizweit harmonisierten gesetzlichen Vergütungsmechanismus, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Dadurch kann die Vergütung über die Zeit schwanken; für Anlagen unter 150 kW begrenzen die gesetzlichen Minimalvergütungen das Risiko sehr tiefer Marktpreise.

Ein hoher Rückliefertarif in einem Jahr ist daher keine Garantie für die folgenden Jahre. Wie sich das auf die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage insgesamt auswirkt und wann sich eine Anlage amortisiert, zeigt der Ratgeber zu Solaranlage Amortisation.

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Der Rückliefertarif ist nur ein Teil der Rechnung. Die Conversio Energie unterstützt Sie bei der Einschätzung von Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und Amortisationszeit für Ihr Projekt in der Schweiz.

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Häufige Fragen zur Einspeisevergütung in der Schweiz

Wie hoch ist die Einspeisevergütung in der Schweiz?

Es gibt nicht zwingend einen einheitlichen, von allen Netzbetreibern angebotenen Tarif. Seit 1. Januar 2026 gilt jedoch bei fehlender Einigung ein schweizweit harmonisierter gesetzlicher Vergütungsmechanismus auf Basis des Referenz-Marktpreises; für Anlagen unter 150 kW bestehen zusätzlich Minimalvergütungen.

Was ist der Unterschied zwischen Einspeisevergütung und Einmalvergütung?

Die Einmalvergütung ist ein einmaliger Investitionsbeitrag des Bundes für die Photovoltaikanlage. Die Vergütung für eingespeisten Strom, oft Rückliefertarif oder Einspeisevergütung genannt, ist eine laufende Abnahmevergütung, deren Höhe sich während der Nutzungsdauer verändern kann.

Warum ist die frühere Einspeisevergütung (KEV) nicht mehr verfügbar?

Die kostendeckende Einspeisevergütung wurde 2009 eingeführt und nimmt seit einiger Zeit keine neuen Photovoltaikanlagen mehr auf. Neue Anlagen fallen nicht mehr in das frühere KEV-System. Für die Abnahmevergütung gelten heute die Regelungen nach Energiegesetz und Energieverordnung; seit 2026 greift bei fehlender Einigung der schweizweit harmonisierte Vergütungsmechanismus.

Wo finde ich den Rückliefertarif meines Verteilnetzbetreibers?

Den konkret angebotenen beziehungsweise vereinbarten Tarif finden Sie bei Ihrem Verteilnetzbetreiber; Vergleichsplattformen wie pvtarif.ch von VESE bieten zusätzliche Orientierung. Die offiziellen Referenz-Marktpreise für den gesetzlichen Mechanismus veröffentlicht das Bundesamt für Energie.

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